Peter Renz

Vereidigter Sachverständiger für Orientteppiche

Peter Renz Teppich-Kompetenz e.K.

Oberndorfer Straße 2
D-78713 Schramberg

 

Service-Telefon: 07422 / 2499 - 0

Telefax: 07422 / 2499-20

E-Mail: info@renz-teppich-kompetenz.de

Internet: www.renz-teppich-kompetenz.de

Impressum

 

Peter Renz ist seit 1974 von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Orientteppiche.

In dieser Funktion nimmt er Aufgaben wahr:

Gerichte, Anwaltskanzleien

Streitigkeiten, Betrug, Verdacht auf unvorteilhaften Kauf, Erbschaftsauseinandersetzungen, Ehescheidungen.

Gerichtsvollzieher

Zur Wertermittlung bei gepfändeten Teppichen.

Notare

Eheverträge, Hinterlegung diverser Dokumente (z.B. Vermögensaufstellungen).

Industrie- und Handelskammern

Erstellung von Gutachten und Beratung der Kammern bei Sonderveranstaltungen (Aus- und Räumungsverkäufen), Versteigerungen und sogenannten Wanderlagern. Aufdeckung von unseriösen Aktionen und unlauterem Wettbewerb im Handel.

Versicherungen

Hausratsversicherungen zur Feststellung des Neuwerts und des Wiederbeschaffungswerts unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandees, Haftpflicht- und Hausratversicherungen (Feststellung des Zeitwerts), Schäden beim Einzelhändler (Feststellung des Wiederbeschaffungswerts), Schäden beim Importeur

Fachhandel

Warenbewertung bei Sonderveranstaltungen, Einbruchdiebstahl, Wasser- und Brandschäden

Privatpersonen

Hausratversicherung, Feststellung der Preiswürdigkeit beim Kauf. Nachlässe: Erbauseinandersetzungen gerichtlicher und außergerichtlicher Art. Ehescheidungen. Einbruchdiebstahl, Wasser- und Brandschäden.

Kreditinstitute

Wertfeststellung sicherheitsgeeigneter Teppiche für Beleihungen. Gutachten für Versteigerungen sowie Veräusserungen sicherungsübereigneter Ware.

Zollbehörden

Feststellung des Zollwerts.

Finanzbehörden

Bewertung von Teppichpfändungen durch das Finanzamt aufgrund von Steuerschulden.

Polizeibehörden

Kriminelle Handlungen mit Teppichen, z.B. Diebstahl, Betrug, etc.

Schiedsgerichtsverfahren

Erstellung eines Gutachtens von einem (je nach Sachlage) aus 2 bis 3 Verbandsmitgliedern gebildeten Gremiums, dem sich die Parteien zu unterwerfen verpflichten. Einsetzung eines solchen Gremiums hauptsächlich bei internen Unstimmigkeiten, aber auch bei externen Auseinandersetzungen.

Nur der von der IHK vereidigte Sachverständige, der vor dem Prüfungsausschuß den Befähigungsnachweis erbracht hat, darf mit seinem Rundstempel Gutachten erstellen, die amtliche Gültigkeit haben und für die er voll verantwortlich ist.

 

Peter Renz ist Mitglied im BSOT - Bundesverband der Sachverständigen für orientalische, handgeknüpfte Teppiche und Flachgewebe e.V. mit Sitz in Hamburg.