
Vereidigter Sachverständiger für Orientteppiche
Peter Renz Teppich-Kompetenz e.K.
Oberndorfer Straße 2
D-78713 Schramberg
Service-Telefon: 07422 / 2499 - 0
Telefax: 07422 / 2499-20
E-Mail: info@renz-teppich-kompetenz.de
Internet: www.renz-teppich-kompetenz.de
Peter Renz ist seit 1974 von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Orientteppiche.
In dieser Funktion nimmt er Aufgaben wahr:
Gerichte, Anwaltskanzleien
Streitigkeiten, Betrug, Verdacht auf unvorteilhaften Kauf, Erbschaftsauseinandersetzungen, Ehescheidungen.
Gerichtsvollzieher
Zur Wertermittlung bei gepfändeten Teppichen.
Notare
Eheverträge, Hinterlegung diverser Dokumente (z.B. Vermögensaufstellungen).
Industrie- und Handelskammern
Erstellung von Gutachten und Beratung der Kammern bei Sonderveranstaltungen (Aus- und Räumungsverkäufen), Versteigerungen und sogenannten Wanderlagern. Aufdeckung von unseriösen Aktionen und unlauterem Wettbewerb im Handel.
Versicherungen
Hausratsversicherungen zur Feststellung des Neuwerts und des Wiederbeschaffungswerts unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandees, Haftpflicht- und Hausratversicherungen (Feststellung des Zeitwerts), Schäden beim Einzelhändler (Feststellung des Wiederbeschaffungswerts), Schäden beim Importeur
Fachhandel
Warenbewertung bei Sonderveranstaltungen, Einbruchdiebstahl, Wasser- und Brandschäden
Privatpersonen
Hausratversicherung, Feststellung der Preiswürdigkeit beim Kauf. Nachlässe: Erbauseinandersetzungen gerichtlicher und außergerichtlicher Art. Ehescheidungen. Einbruchdiebstahl, Wasser- und Brandschäden.
Kreditinstitute
Wertfeststellung sicherheitsgeeigneter Teppiche für Beleihungen. Gutachten für Versteigerungen sowie Veräusserungen sicherungsübereigneter Ware.
Zollbehörden
Feststellung des Zollwerts.
Finanzbehörden
Bewertung von Teppichpfändungen durch das Finanzamt aufgrund von Steuerschulden.
Polizeibehörden
Kriminelle Handlungen mit Teppichen, z.B. Diebstahl, Betrug, etc.
Schiedsgerichtsverfahren
Erstellung eines Gutachtens von einem (je nach Sachlage) aus 2 bis 3 Verbandsmitgliedern gebildeten Gremiums, dem sich die Parteien zu unterwerfen verpflichten. Einsetzung eines solchen Gremiums hauptsächlich bei internen Unstimmigkeiten, aber auch bei externen Auseinandersetzungen.
Nur der von der IHK vereidigte Sachverständige, der vor dem Prüfungsausschuß den Befähigungsnachweis erbracht hat, darf mit seinem Rundstempel Gutachten erstellen, die amtliche Gültigkeit haben und für die er voll verantwortlich ist.